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„Bam“: Bildung auch morgen.

— EILMELDUNG 19.10.2012: Die geplante Gesetzesänderung ist vom Tisch. Ein Erfolg für den Fortbestand kultureller Vielfalt in Deutschland. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Anpassung an das EU-Recht in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren folgen wird. Zur Erinnerung daran, dass die Belange der Kultur dabei zu beachten sein werden, bleibt diese Seite vorerst online. Denn alle Argumente gelten auch für zukünftige Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die Argumente gehört und verstanden wurden und im kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Wohle des Volkes aufgegriffen werden. Wir danken allen Unterstützern, den vielen Petitionszeichnern und der Politik dafür, dass hier die Demokratie einen gesellschaftlich sinnvollen „Vorerst-Erfolg“ feiern konnte. —

 

Unser Ziel ist es, dass private Musik- , Tanz- und Ballettschulen fortbestehen können. Durch eine geplante Gesetzesänderung ist akut gefährdet:

  • Die Existenz hunderter privater Musikschulen
  • Die Existenz hunderter privater Tanz- und Ballettschulen
  • Der qualifizierte Unterricht Hunderttausender MusikschülerInnen
  • Der qualifizierte Unterricht Hunderttausender Tanz- und BallettschülerInnen
  • Tausende Arbeitsplätze
  • Die Kulturlandschaft Deutschlands
  • Die Attraktivität des Standortes Deutschland

Unterricht müsste sich um 19% verteuern. Die Teilhabe an kultureller Bildung bliebe damit vielen Menschen verwehrt.

Machen Sie sich mit dem Thema durch die auf diesen Seiten zusammengetragenen Informationen vertraut.  Aktuell gibt es noch keine Entwarnung, uns liegen keine Informationen vor, die einen rechtsverbindlichen Fortbestand der Umsatzsteuerbefreiungen zur Folge hätten. Zwar äußerte das Ministerium, private Musikschulen sollen auch zukünftig nicht mit Umsatzsteuer belastet werden, doch wie diese Verlautbarung rechtsverbindich in die tat umgesetzt werden soll, das ist weiterhin unklar und die Aussage bleibt somit äußerst fragwürdig. Ende Oktober 2012 erfolgt eine weitere Lesung des Jahressteuergesetzes – wir fordern, dass der Gesetzgeber seine Ankündigung dann in die Tat umsetzt. Doch hier die Hintergründe:

Das geplante Jahressteuergesetz 2013 sieht in § 4 Nr. 21 UStG eine Abschaffung der Umsatzsteuerfreiheit von privaten Bildungseinrichtungen vor, sofern diese gewinnorientiert arbeiten und ihre Bildungsleistungen auch der Freizeit dienen können.

Gleiche Leistungen öffentlicher Einrichtungen sowie privater, gewinnorientiert arbeitender Lehrer sollen hingegen von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Über 1000 private Musik-, Tanz- und Ballettschulen sind hierdurch in ihrer Existenz bedroht. Der wertvolle Unterricht hunderttausender SchülerInnen ist akut gefährdet.

Zwischenzeitlich in der Presse nachzulesende Meldungen des Finanzministeriums, man sei nur missverstanden worden und die privaten Musikschulen seien auch zukünftig umsatzsteuerfrei, finden sich im Gesetzesentwurf leider bislang nicht wieder und entbehren somit jeder Grundlage. Um seinen Worten Taten folgen zu lassen, müsste der Gesetzgeber festlegen, dass Musikunterricht umsatzsteuerlich als reine Bildungsleistung zu werten ist, oder den Satz 4 im entsprechenden Paragrafen 4 Nr. 21 streichen – Sie merken schon, man muss sich einlesen… deshalb gibt es uns.

Mit dieser Initiative möchten wir Ihnen fundierte Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen, Hintergrundwissen vermitteln und Fachbeiträge veröffentlichen.

Informieren Sie sich und helfen Sie einen bisher nie dagewesenen, radikalen Kulturkahlschlag zu verhindern. Da die Begründung der Petition auf der Seite des Bundestages nicht in voller Länge einsehbar ist, können Sie diese hier ungekürzt nachlesen.

Bei Fragen und Interviewanfragen zu diesem Thema zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ergreifen Sie mit uns die Initiative für Kultur in Deutschland und sorgen Sie für Bildung auch morgen.

Peter Brenner

im Auftrag der Interessengemeinschaft „Bildung auch morgen – Initiative für Kultur in Deutschland“